Datenschutz

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Homepage von:
SV Vilshofen e.V.
Timmy Grunewald
Hammerbergstr. 1b
92286 Rieden
E-Mail: datenschutz(@)sv-vilshofen.de

2. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
2.1 Aufruf der Webseite

Beim Aufruf dieser Webseite www.sv-vilshofen.de werden durch den Browser, den der Besucher verwendet, automatisch Daten an den Server dieser Webseite gesendet und zeitlich begrenzt in einer Protokolldatei (Logfile) gespeichert. Bis zur automatischen Löschung werden nachstehende Daten ohne weitere Eingabe des Besuchers gespeichert:
-    IP-Adresse des Endgeräts des Besuchers,
-    Datum und Uhrzeit des Zugriffs durch den Besucher,
-    Name und URL der vom Besucher aufgerufenen Seite,
-    Webseite, von der aus der Besucher auf unsere Homepage gelangt (sog. Referrer-URL),
-    Browser und Betriebssystem des Endgeräts des Besuchers sowie der Name des vom Besucher verwendeten Access-Providers.
Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO gerechtfertigt. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung zu dem Zweck,
-    die Verbindung zur Webseite zügig aufzubauen,
-    eine nutzerfreundliche Anwendung der Webseite zu ermöglichen,
-    die Sicherheit und Stabilität der Systeme zu erkennen und zu gewährleisten und
-    die Administration der Webseite zu erleichtern und zu verbessern.
Die Verarbeitung erfolgt ausdrücklich nicht zu dem Zweck, Erkenntnisse über die Person des Besuchers der Webseite zu gewinnen.
2.2 Kontaktformular
Besucher können über ein Online-Kontaktformular auf der Webseite Nachrichten übermitteln. Um eine Antwort empfangen zu können, ist zumindest die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Alle weiteren Angaben kann die anfragende Person freiwillig geben. Mit Absenden der Nachricht über das Kontaktformular willigt der Besucher in die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten ein. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Abwicklung und Beantwortung von Anfragen über das Kontaktformular. Dies geschieht auf Basis der freiwillig erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO. Die für die Benutzung des Kontaktformulars erhobenen personenbezogenen Daten werden automatisch gelöscht, sobald die Anfrage erledigt ist und keine Gründe für eine weitere Aufbewahrung gegeben sind.

3. Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten werden an Dritte übermittelt, wenn
-    nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO durch die betroffene Person ausdrücklich dazu eingewilligt wurde,
-    die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass die betroffene Person ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe ihrer Daten hat,
-    für die Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, und/oder
-    dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses mit der betroffenen Person erforderlich ist.
In anderen Fällen werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.

4. Cookies
Auf der Webseite werden sog. Cookies eingesetzt. Das sind Datenpakete, die zwischen dem Server der Homepage und dem Browser des Besuchers ausgetauscht werden. Diese werden beim Besuch der Webseite von den jeweils verwendeten Geräten (PC, Notebook, Tablet, Smartphone etc.) gespeichert. Cookies können insoweit keine Schäden auf den verwendeten Geräten anrichten. Insbesondere enthalten sie keine Viren oder sonstige Schadsoftware. In den Cookies werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Wir können damit keinesfalls unmittelbar Kenntnis von der Identität des Besuchers der Webseite erhalten.
Cookies werden nach den Grundeinstellungen der Browser größtenteils akzeptiert. Die Browsereinstellungen können so eingerichtet werden, dass Cookies entweder auf den ver-wendeten Geräten nicht akzeptiert werden, oder dass jeweils ein besonderer Hinweis erfolgt, bevor ein neuer Cookie angelegt wird.
Informationen und Anleitungen, wie diese Cookies gelöscht oder deren Setzen vorab blockiert werden können, finden Sie in den Einstellungen Ihres jeweils verwendeten Browsers oder unter den nachfolgenden Links: Mozilla Firefox; Internet Explorer; Google Chrome, Opera, Safari.
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Deaktivierung von Cookies dazu führen kann, dass nicht alle Funktionen der Webseite bestmöglich genutzt werden können.
Der Einsatz von Cookies dient dazu, die Nutzung des Webangebots komfortabler zu gestalten. So kann beispielsweise anhand von Session-Cookies nachvollzogen werden, ob der Besucher einzelne Seiten der Webseite bereits besucht hat. Nach Verlassen der Webseite werden diese Session-Cookies automatisch gelöscht.
Zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit werden temporäre Cookies eingesetzt. Sie werden für einen vorübergehenden Zeitraum auf dem Gerät des Besuchers gespeichert. Bei erneutem Besuch der Webseite wird automatisch erkannt, dass der Besucher die Seite bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgerufen hat und welche Eingaben und Einstellungen dabei vorgenommen wurden, um diese nicht wiederholen zu müssen.
Der Einsatz von Cookies erfolgt außerdem, um die Aufrufe der Webseite zu statistischen Zwecken und zum Zwecke der Verbesserung des Angebotes zu analysieren. Diese Cookies ermöglichen es, bei einem erneuten Besuch automatisch zu erkennen, dass die Webseite bereits zuvor vom Besucher aufgerufen wurde. Hier erfolgt nach einer jeweils festgelegten Zeit eine automatische Löschung der Cookies.
Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die o. g. Zwecke zur Wahrung der berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO gerechtfertigt.

5. Google Fonts
Auf unserer Webseite sind die Schriftarten („Google Fonts“) des Anbieters Google eingebunden.
Rechtsgrundlage für den Einsatz von Google Fonts ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO.
Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten

6. Google ReCaptcha
Auf unserer Webseite ist die Funktion zur Erkennung von Bots z.B. bei Eingaben im Kontaktformular („ReCaptcha) des Anbieters Google eingebunden.
Rechtsgrundlage für den Einsatz von Google ReCaptcha ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO.
Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten

7. Google Maps
Auf unserer Webseite sind die Landkarten des Dienstes „Google Maps“ des Anbieters Google eingebunden.
Rechtsgrundlage für den Einsatz von Google Maps ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO.
Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten

8. Ihre Rechte als betroffene Person
Soweit Ihre personenbezogenen Daten anlässlich des Besuchs unserer Webseite verarbeitet werden, stehen Ihnen als „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO folgende Rechte zu:
8.1 Auskunft
Sie können von uns Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden. Kein Auskunftsrecht besteht, wenn die Erteilung der begehrten Informationen gegen die Verschwiegenheitspflicht gem. § 83 StBerG verstoßen würde oder die Informationen aus sonstigen Gründen, insbesondere wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Hiervon abweichend kann eine Pflicht zur Erteilung der Auskunft bestehen, wenn insbesondere unter Berücksichtigung drohender Schäden Ihre Interessen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse überwiegen. Das Auskunftsrecht ist ferner ausgeschlossen, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen, sofern die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde und die Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. Sofern in Ihrem Fall das Auskunftsrecht nicht ausgeschlossen ist und Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden, können Sie von uns Auskunft über folgende Informationen verlangen:
-    Zwecke der Verarbeitung,
-    Kategorien der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten,
-    Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern,
-    falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
-    das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder eines Widerspruchs-rechts gegen diese Verarbeitung,
-    das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz,
-    sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen als betroffene Person erhoben worden sind, die verfügbaren Informationen über die Datenherkunft,
-    ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
-    ggf. im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluss der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46 Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.
8.2 Berichtigung und Vervollständigung
Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.
8.3 Löschung
Sie haben ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
-    Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
-    Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung, welche Sie widerrufen haben.
-    Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt, die wir öffentlich gemacht haben.
-    Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung von uns nicht öffentlich gemachter personenbezogener Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
-    Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
-    Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.
Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.
8.4 Einschränkung der Verarbeitung
Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
-    Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
-    Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
-    Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
-    Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.
8.5 Datenübertragbarkeit
Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.
8.6 Widerspruch
Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchs-rechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.
Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail, oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse formlos mitzuteilen.
8.7 Widerruf einer Einwilligung
Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.
8.8 Beschwerde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

9. Hosting
Vom Hostinganbieter bzw. seinem Subunternehmer werden folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:
- Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen
- Rechenkapazität
- Speicherplatz und Datenbankdienste
- Sicherheitsleistungen
- technische Wartungsleistungen, welche wir zum Betrieb dieses Onlineangebotes einsetzten
Hierbei verarbeiten wir bzw. unser Hosting Anbieter folgende Daten:
- Bestandsdaten
- Kontaktdaten
- Inhaltsdaten
- Vertrags- und Nutzungsdaten
- Meta- und Kommunikationsdaten
Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO. i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags)
Wir, bzw. unser Hosting Anbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Daten über jeden Zugriff auf dem Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sog. Logfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Homepage, Datum und Uhrzeit des Abrufs, Datei, übertragene Datenmenge, Meldung über einen erfolgreichen Abruf, Browsertyp, Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL, IP-Adresse sowie der anfragende Provider.

10.  Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 21. Mai 2018. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.

Impressum

Redaktionelle Verantwortung:

SV Vilshofen e.V.
Timmy Grunewald
Hammerbergstr. 1b
92286 Vilshofen
E-Mail: vorstand(@)sv-vilshofen.de

Konzeption, Durchführung und Hosting:

Motum5 Systemhaus GmbH
Am Sonnenhang 9
92286 Rieden

Telefon: +49 9474 9518-227
Telefax:  +49 9474 9518-228
E-Mail: info(@)motum5.de
Web: www.motum5.de

 

Alle in unseren Internetseiten enthaltenen Angaben und Informationen wurden sorgfältig recherchiert und geprüft. Diese Informationen sind ein Service und ersetzen eine persönliche Beratung nicht.

Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere dürfen Vervielfältigungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erfolgen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Dasselbe gilt für die Inhalte Dritter, die über diese Seiten zugänglich gemacht werden. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben könnten, eine Haftung übernommen.

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Dieses Design unterliegt dem Copyright und darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Domaininhabers und des Designers kopiert und übernommen werden.

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Verein

Die Vereinsgründung 1966

 

Die Idee, in Vilshofen einen Fußballverein zu gründen, soll unter "göttlicher Eingebung" in der Vilshofener Kirche entstanden sein. Es wird erzählt, dass die ersten Gedanken zwischen Erich Hammer und Bernhard Multerer während einer Predigt ausgetauscht wurden.

Dieser Idee schlossen sich weitere Sportinteressierte an. Es entstand ein Kreis von 82 Personen, welche bei einer Hausbefragung mit Unterschrift ihren Beitrittswillen bei der Gründung eines 1. FC Vilshofen bekundeten.

Als Initiatoren sind im ersten Teil Protokoll von 19.08.1966 über die Gründung eines Sportvereins und Bau eines Fußballplatzes von Schriftführer Pfarrer Martin Liedl festgehalten:

Erich Hammer, Bernhard Multerer, Theo Hüttner, Max Scholz, Pfarrer Martin Liedl, Bürgermeister Josef Spies, Kalkwerkleiter Johann Krieger, Rektor Fritz Sommer, Ernst Hofmann, Klaus Bruno

Am 28.08.1966 wurde die Gründungsversammlung im Gasthaus "Ochsenwirt" einberufen, zu der 70 Personen erschienen. Diese Versammlung wählte die erste Vorstandschaft und 67 Personen ließen sich noch am Versammlungstag als Gründungsmitglied eintragen.

Der neu gegründete Verein wurde erstmals als Sportverein bezeichnet.

Sportanlagen

Mitgliedschaft

Für die Mitgliedschaft im SV Vilshofen e.V. gelten folgende Beiträge:

Kinder 0 - 14 Jahre 10,00 EUR
Jugendliche 15 - 18 Jahre 19,00 EUR
Erwachsene ab 18 Jahre 43,00 EUR
Familien ab 2 Erwachsenen 77,00 EUR
Tennis zusätzlich zum Vereinsbeitrag 47,00 EUR

Ansprechpartner

Versammlungen

Protokoll der letzten Jahreshauptverdammlung vom

 

 

 

Archiv als PDF zum Download

Satzung

VEREINSSATZUNG

Vilshofen, den 29. März 2015

§ 1
Name, Sitz und Zweck des Vereins

1. Der Verein führt den Namen "Sportverein Vilshofen e. V." und hat seinen Sitz in 92286 Vilshofen. Er wurde gegründet am 17. September 1966.

2. Zweck des Vereins ist es, das Fussballspiel und andere Turn- und Sportarten zu fördern, den Geist und Körper zu kräftigen und gute Sitten zu pflegen. Der Verein steht auf demokratischer Grundlage und ist rechtsfähig durch Eintragung in das Vereinsregister am 1. März 1979 unter der Nummer 338 beim Amtsgericht Amberg.

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung mit dem Ziel, jede Art von Leibesübungen zu fördern und soweit als möglich selbst zu betätigen.

4. Als Mittel zur Erreichung seiner turnerischen und sportlichen Ziele dienen ihm:

a) Abhaltung von geordneten Turn-, Sport- und Spielübungen.

b) Instandhaltung des Sportplatzes und des Vereinsheimes, sowie Instandhaltung der Turn- und Sportgeräte.

c) Durchführung von Versammlungen, Vorträgen und Kursen, Veranstaltungen bzw. Teilnahme an Wanderungen und dergleichen.

d) Ausbildung von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern und Einsatz derselben innerhalb des Vereins.

e) Zugehörigkeit zum Bayerischen Landessportverband.

f) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung von Sportanlagen und Förderung sportlicher und turnerischen Übungen und Leistungen.

g) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 2
Mitgliedschaft

1. Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Einschränkungen auf bestimmte Personenkreise aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen sind nicht statthaft.

2. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, d. h. aktive, passive und gegebenenfalls Ehrenmitgliedern.

3. Ordentliches Mitglied kann jeder ehrenhafte und unbescholtene Bürger beiderlei Geschlechtes werden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die schriftliche Einwilligung der Eltern vorzulegen.

Aktive Mitglieder sind solche, die sich in einer oder mehreren Abteilungen turnerisch oder sportlich betätigen oder aktiv in der Führung tätig sind.

Passive Mitglieder sind solche, die ohne sich regelmäßig am Sport zu beteiligen bereit sind, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, die Aufgaben des Vereins zu fördern und dazu einen regelmäßigen Beitrag leisten.

Ehrenmitglieder sind solche, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben.

Mitglieder, welche dem Verein langjährig angehören, werden zeitweilig geehrt.

Außerdem unterhält der Verein Schüler- und Jugendmannschaften, in denen Schüler und Jugendliche sich sportlich betätigen können.

4. Minderjährige bedürfen zum Beitritt der Zustimmung beider Elternteile oder des Vormundes. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen. Gleichzeitig erteilen damit beide Elternteile oder der Vormund grundsätzlich ihre Einwilligung zur Ausübung des Stimmrechts gem. § 8 Abs. 1.

§ 3
Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung

Die Einnahmen setzen sich zusammen aus den AUfnahmegebühren, den regelmäßigen Monatsbeiträgen der Mitglieder, den Überschüssen aus Veranstaltung, den Ausgaben und Leistungen aller Abteilungen, den Mieten, den freiwilligen Spenden und dergleichen mehr.

Mitgliederbeiträge werden erhoben und über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

a) der Vorstand

b) der Vereinsausschuss

c) die Mitgliederversammlung

Alle Organe üben ihre Tätigkeit grundsätzlich ehrenamtlich aus.
Vorstand, Ausschussmitglieder, erster und zweiter Platzwart, Sportheimwart, Übungsleiter, Jugendleiter können für Ihre Tätigkeit im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine angemessene Vergütung erhalten.

§ 5
Den Vorstand bilden

1. Der erste, der zweite Vorsitzende, der erste Kassenwart, der erste Schriftführer und der erste Spartenleiter.

2. Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder durch den zweiten Vorsitzenden. Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt.

3. Zur wirksamen Abgabe von Willenserklärungen, die den Verein bis zu einer Höhe von 2.000 EUR belasten, ist der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende allein berechtigt; in Höhe von 2.001 EUR - 5.000 EUR ist der erste und zweite Vorsitzende jeweils allein berechtigt, jedoch bedürfen sie zusätzlich der Zustimmung des Vereinsausschusses. Von 5.001 EUR bis 20.000 EUR ist der erste und der zweite Vorsitzende jeweils allein berechtigt, jedoch bedürfen sie zusätzlich der Zustimmung des Vereinsausschusses. Bei Beträgen über 20.000 EUR sind der erste und der zweite Vorsitzende jeweils allein berechtigt, jedoch bedürfen sie zusätzlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Diese Beschränkung gilt mit Wirkung gegen Dritte nach § 26 Abs. 2 BGB.

4. Der erste und zweite Vorsitzende haben das Recht, in die Kasse und die Kassenbücher jederzeit Einsicht zu nehmen; ihnen obliegt die pflichtgemäße Überwachung der Sitzungen und die Festlegung der Tagesordnung für die Versammlung.

§ 6
Den Vereinsausschuss bilden

1. Der Vorstand, der zweite Schriftführer, der zweite Kassenwart und die weiteren Sparten leiter, zwei Revisoren und drei weitere Mitglieder des Vereins.

2. Der Vereinsausschuss hat die Geschäftsführung und Leitung des Vereins nach innen zur Aufgabe. Er ist verpflichtet, für die Einhaltung und Ausführung aller Bestimmungen der Satzung und der Geschäfts-, Haus- und Platzordnung Sorge zu tragen. Der Vereinsausschuss kann selbständig persönliche Angelegenheiten sowie Streitigkeiten unter Mitgliedern oder Vereinsangehörigen zur Erledigung bringen.

3. Gegen die Beschlüsse des Vereinsausschusses steht die Berufung zu jeder Mitgliederversammlung offen. Sämtliche Beschlüsse des Vereinsausschusses sind zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen.

4. Bei Amtsniederlegung oder Tod eines Ausschussmitgliedes wählt der Vereinsausschuss eines seiner Mitglieder zur einstweiligen Geschäftsführung, bis zur nächsten Mitgliederversammlung, bei der dann eine Ergänzungswahl erfolgt. Der Vereinsausschuss hat in allen Angelegenheiten, die nicht der Vereinsversammlung oder einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, die maßgebende Beschlussfassung.

5. Die Spartenleiter sind in jeder Hinsicht für die Sparten zuständig. Die Revisoren haben auf Weisung des ersten Vorsitzenden bzw. zweiten Vorsitzenden jeweils die Kassenprüfungen vorzunehmen.

6. Der Vereinsausschuss kann

a) alle Angelegenheiten, auch solche, über die er endgültig beschliessen könnte, der Vereinsversammlung unterbreiten;

b) jederzeit die Einberufung einer Versammlung beschliessen.

7. Die mit einem Ehrenamt Betrauten haben nur Ersatzanspruch für tatsächlich erfolgte Auslagen. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Nachweis über die Verwendung der Mittel zu gemeinnützigen Zwecken wird durch ordnungsgemäße Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben laufend geführt.

§ 7
Eintritt, Austritt und Ausschluss

1. Der Antrag zur Aufnahme als ordentliches Mitglied kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Die Aufnahme ist vom Vorstand zu genehmigen und zu billigen.

2. Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Mit dem Eintreffen der Austrittserklärung erlöschen vorbehaltlich der Erfüllung der Bestimmungen über die Beiträge, die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft. Die Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis kann der Vorstand vornehmen, wenn Mitglieder trotz wiederholter erfolgloser Mahnung bereits sechs Monate oder mehr mit der Bezahlung ihrer Beiträge im Rückstand bleiben oder allenfalls den Entschädigungsverpflichtungen in dieser Zeit nicht nachgekommen sind.
Die Streichung entbindet nicht von der Forderung des Vereins an den Ausgeschiedenen.

3. Der Ausschluss kann erfolgen

a) bei groben oder wiederholten Vergehen gegen die Vereinssatzung,

b) bei unehrenhaftem Betragen sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Vereinslebens oder bei Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte,

c) in leichteren Fällen kann zeitlicher Ausschluss erfolgen.

4. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet in erster Linie der Vereinsausschuss. Gegen den Beschluss des Vereinsausschusses steht dem Betroffenen binnen zwei Wochen, gerechnet von der Zustellung des Ausschlusses an, das Einspruchsrecht zur ordentlichen Mitgliederversammlung zu, die dann endgültig entscheidet.

Abstimmungen über den Ausschluss eines Mitgliedes erfolgen bei beiden Instanzen nur mit Stimmzettel.

5. Dem Betroffenen ist vor der Beschlussfassung über den Ausschluss und bei Einspruch gegen den Ausschließungsbeschluss auch in der ordentlichen Mitgliederversammlung ausreichend Gelegenheit zur persönlichen Rechtfertigung zu geben.

§ 8
Rechte, Pflichten und Beiträge der Mitglieder

1. Alle ordentlichen Mitglieder haben in allen Versammlungen beratende und beschließende Stimmen. Eine Sonderstellung einzelner Mitglieder in der Benutzung von Vereinseinrichtungen ist nicht statthaft.

2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in der Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, da diese nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre evtl. vorgestreckten Barbeträge oder den gemeinen Wert gegenüber Sacheinlagen, soweit dieselben nachweisbar sind, zurückerhalten.

3. Wählbar in den Vorstand und in den Vereinsausschuss sind nur volljährige Mitglieder.

4. Es können im Verein in Erfüllung der Vereinszwecke besondere Abteilungen mit Genehmigung der Mitgliederversammlung gebildet werden. Ihre Satzungen bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. Die Auflösung einer solchen Abteilung kann nur in der Mitgliederjahresversammlung durch Stimmenmehrheit erfolgen.

§ 9
Versammlungen und Geschäftsjahr

1. Als satzungsmäßige Versammlung gelten

a) eine außerordentliche Mitgliederjahresversammlung

b) außerordentliche Mitgliederversammlungen

c) Mitgliedermonatsversammlungen.

2. Die ordentliche Mitgliederjahresversammlung findet möglichst jeweils in der ersten Jahreshälfte statt. Ort und Zeitpunkt der Mitgliederjahresversammlung sind durch schriftliches Verständigen und durch Ortsanschlag und Anschlag im Vereinslokal mindestens zwei Wochen vorher mit der Tagesordnung bekannt zu geben.

3. Das Vereinsjahr schließt mit dem Tage der ordentlichen Mitgliederjahresversammlung ab. Rechnungsjahr ist künftig das Kalenderjahr.

4. Satzungsänderungen und Wahlen können nur vorgenommen werden, wenn diese bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich in die Tagesordnung aufgenommen sind. Bei Satzungsänderungen ist auch anzugeben, welche Bestimmungen der Satzungen (Benennen der betreffenden Paragraphen) geändert werden sollen.

5. Anträge zur ordentlichen Mitgliederjahresversammlung und außerordentlichen Mitgliederversammlungen müssen mindestens drei Tage vorher beim Vorstand eingereicht werden.

6. Dringlichkeitsanträge kommen nur dann zur Beratung und Abstimmung, wenn das die Versammlung mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt auf Beschluss des Vereinsausschusses oder wenn ein Fünftel der Mitglieder mit Namensunterschrift unter Angabe der Gründe und des Zweckes dies beantragt. Ort und Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung sind durch schriftliches Verständigen und durch Ortsanschlag und Anschlag im Vereinslokal mindestens zwei Wochen vorher mit der Tagesordnung bekannt zu geben.

Mitgliederversammlungen sollen jeden Monat stattfinden.

7. Sie sind mindestens eine Woche vorher durch Anschlag bekannt zu geben. Die Beschlüsse und Wahlergebnisse in den Versammlungen sind schriftlich niederzulegen und vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Zweidrittelmehrheit der
anwesenden Mitglieder ist zur Beschlussfassung über Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen notwendig. Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen stimmen.

8. In der ordentlichen Mitgliederjahreshauptversammlung ist unter anderem

a) vom Vereinsausschuss über die Tätigkeit des Vereins im verflossenen Jahr zu berichten. Außerdem ist der Versammlung der Rechenschaftsbericht, der Kassenbericht und der Bericht der Kassenprüfer bekannt zu geben,

b) Neuwahl oder Wiederwahl des Vorstandes und des Vereinsausschusses vorzunehmen. Zur Gültigkeit bei der Wahl des ersten Vorsitzenden muss der Gewählte mindestens die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen. Ist durch Stimmensplitterung in Folge mehrerer Vorschläge eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht worden, so ist in einem zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten des ersten Wahlgangs vorzunehmen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigten. Der Vorstand sowie der Vereinsausschuss muss für drei Jahre gewählt werden und bleibt über die Wahlperioden bis zu einer Neuwahl oder Wiederwahl im Amt;

c) über den Vorschlag für das nächste Vereinsjahr hinsichtlich der Höhe des Vereinsbeitrages und der Aufnahmegebühren Beschluss zu fassen.

9. In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung können nachstehend aufgeführte Punkte behandelt werden:

a) Ersatzwahlen für Vorstand und Vereinsausschuss während des Vereinsjahres;

b) Auflösung einer Vereinsabteilung;

c) Auflösung des Vereins.

Über die vorstehend unter a) bis c) aufgeführten Gegenstände kann auf Antrag eines jeden Vereinsmitgliedes Beschluss gefasst werden.

Die Mitgliederversammlung ist auch zuständig

1) zur Beschlussfassung von Ausgaben über 20.000,00 EUR,

2) zur Besprechung von Vereinsangelegenheiten,

3) zur Erledigung von Berufungen gegen Beschlüsse über Vereinsausschluss.

10. Die ordentliche Mitgliederjahresversammlung und die außerordentliche Mitgliederversammlung sind beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß mit Tagesordnung eingeladen wurde. Beschlussfähig ist künftig jede ordnungsgemäß einberufene Jahreshauptversammlung sowie die außerordentliche Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die jeweilige Anzahl der erschienenen bzw. anwesenden Mitglieder.

§ 10
Auflösung oder Aufhebung des Vereins

1. Das Vermögen des Vereins umfasst den gesamten Besitz des Hauptvereins, einschließlich aller Abteilungen.

2. Löst sich eine Abteilung auf, so fällt deren Vermögen und Sportausrüstung an den Hauptverein.

3. Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn diese bereits vier Wochen vorher einberufen wurde und in der vierfünftel der Mitglieder anwesend sind. Zur Beschlussfassung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

4. Kommt eine Beschlussfassung nicht zu Stande, ist innerhalb von vierzehn Tagen eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.

5. Die Mitgliederversammlung hat für den Fall der AUflösung des Vereins, einen oder mehrere liquidatoren zu stellen. Werden mehrere Liquidatoren bestellt, so sind sie nur gemeinsam vertretungsberechtigt.

6. Den Gläubigern des Vereins haftet für die Verbindlichkeiten des Vereins nur das Vereinsvermögen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das nach Auflösung oder Abwicklung der Vereinsverhältnisse noch verbleibende Vermögen an die Gemeinde 92286 Rieden, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Sportpflege zu verwenden hat.

7. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens im Falle der Auflösung des Vereins bedürfen vor ihrer Verwirklichung der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes.

§ 11
Schlussbestimmungen

Die Satzungen sind durch den Bayerischen Landessportverband genehmigt. Sie sind mit dem Eintrag in das Vereinsregister in Kraft getreten.

Die Satzung wurde errichtet am 17. September 1966 und zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. März 2015 geändert.

Vorstandschaft

Es gibt im Moment in diese Mannschaft, oh, einige Spieler vergessen ihnen Profi was sie sind. Ich lese nicht sehr viele Zeitungen, aber ich habe gehört viele Situationen. Erstens: wir haben nicht offensiv gespielt.

Es gibt keine deutsche Mannschaft spielt offensiv und die Name offensiv wie Bayern. Letzte Spiel hatten wir in Platz drei Spitzen: Elber, Jancka und dann Zickler. Wir müssen nicht vergessen Zickler. Zickler ist eine Spitzen mehr, Mehmet eh mehr Basler. Ist klar diese Wörter, ist möglich verstehen, was ich hab gesagt? Danke. Offensiv, offensiv ist wie machen wir in Platz.
Zweitens: ich habe erklärt mit diese zwei Spieler: nach Dortmund brauchen vielleicht Halbzeit Pause. Ich habe auch andere Mannschaften gesehen in Europa nach diese Mittwoch. Ich habe gesehen auch zwei Tage die Training. Ein Trainer ist nicht ein Idiot!

Ein Trainer sei sehen was passieren in Platz. In diese Spiel es waren zwei, drei diese Spieler waren schwach wie eine Flasche leer! Haben Sie gesehen Mittwoch, welche Mannschaft hat gespielt Mittwoch? Hat gespielt Mehmet oder gespielt Basler oder hat gespielt Trapattoni? Diese Spieler beklagen mehr als sie spielen! Wissen Sie, warum die Italienmannschaften kaufen nicht diese Spieler? Weil wir haben gesehen viele Male solche Spiel!

Es gibt im Moment in diese Mannschaft, oh, einige Spieler vergessen ihnen Profi was sie sind. Ich lese nicht sehr viele Zeitungen, aber ich habe gehört viele Situationen. Erstens: wir haben nicht offensiv gespielt. Es gibt keine deutsche Mannschaft spielt offensiv und die Name offensiv wie Bayern. Letzte Spiel hatten wir in Platz drei Spitzen: Elber, Jancka und dann Zickler. Wir müssen nicht vergessen Zickler. Zickler ist eine Spitzen mehr, Mehmet eh mehr Basler. Ist klar diese Wörter, ist möglich verstehen, was ich hab gesagt? Danke. Offensiv, offensiv ist wie machen wir in Platz.

Zweitens: ich habe erklärt mit diese zwei Spieler: nach Dortmund brauchen vielleicht Halbzeit Pause. Ich habe auch andere Mannschaften gesehen in Europa nach diese Mittwoch. Ich habe gesehen auch zwei Tage die Training. Ein Trainer ist nicht ein Idiot!

Ein Trainer sei sehen was passieren in Platz. In diese Spiel es waren zwei, drei diese Spieler waren schwach wie eine Flasche leer! Haben Sie gesehen Mittwoch, welche Mannschaft hat gespielt Mittwoch? Hat gespielt Mehmet oder gespielt Basler oder hat gespielt Trapattoni? Diese Spieler beklagen mehr als sie spielen! Wissen Sie, warum die Italienmannschaften kaufen nicht diese Spieler? Weil wir haben gesehen viele Male solche Spiel!

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